Die Helden von gestern

Folterungen, sexuelle Übergriffe, Dunkelhaft: In einem tschechoslowakischen Gefängnis wurde Alexander Wiegand krank für den Rest seines Lebens. Doch eine Entschädigung hat er bis heute nicht erhalten.

Alexander Wiegand war einmal ein Held. Das war in den siebziger Jahren. Wiegand war damals Fernfahrer aus Westdeutschland, angestellt bei einer West-Berliner Speditionsfirma. Aus der DDR, Polen, der Tschechoslowakei und sogar aus Russland brachte er Waren und Altmetall in den Westen. Und er brachte Flüchtlinge. Heimlich, versteckt hinter einer eingebauten Bretterwand in seinem Lastkraftwagen, mit kleinen Luftlöchern, damit sie dort während der Fahrt und langen Kontrollen nicht erstickten. 129 Menschen ermöglichte Wiegand, der selbst in einfachen Verhältnissen in Solingen aufgewachsen war, auf diese Weise die Flucht in ein neues Leben im Westen.

Aber irgendwann wurde er erwischt, in der Tschechoslowakei, mit acht Leuten in seinem Versteck. Wiegand kam wegen Fluchthilfe in ein Gefängnis in Prag. Mehr als vier Jahre lang wurde er in feuchten, kalten Kellern gefangen gehalten, viele Monate davon in Dunkelhaft. Immer wieder kam es zu Verhören, Folterungen und sexuellen Übergriffen durch Mithäftlinge. 1976 wurde seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, weil er in der Haft schwer erkrankt war. „Als ich rauskam, war ich spindeldürr, total verlaust und konnte kaum noch laufen“, sagt er. Doch auf eine Entschädigung für die Jahre seiner Haft wartete er vergebens.

In der Haft schwer erkrankt

Wiegand ist heute ein alter Mann, und er ist schwer krank. Wenn er erzählt, stützt er sich mit rasselnden Atemzügen auf seinen Wohnzimmertisch, der mit Papieren, Fotos und Gläsern vollgeräumt ist. Wenn er aufsteht, zieht er sich mit beiden Händen an der Tischkante hoch. Wenn er die Treppen aus seiner kleinen Wohnung in Mülheim an der Ruhr hinunter und wieder nach oben steigt, keucht er und muss lange Pausen machen. Wenn er weiter weg will, zum Arzt oder zum Einkaufen, muss er vorher ein kleines Gerät umhängen, das mit lauten Stößen Luft in seine Lungen pumpt.

Wiegand hat COPD, „Chronic obstructive pulmonary disease“, eine Art chronischer Bronchitis, die in den meisten Fällen durch jahrelanges Rauchen ausgelöst wird. Aber er hat sie nicht vom Rauchen, sondern sie ist Folge seiner Zeit im Gefängnis. Weil jedoch nicht die DDR-Behörden ihn damals ins Gefängnis geworfen hatten, sondern die tschechoslowakischen, hat er nie eine Entschädigung oder eine Opferrente erhalten.

Renten nur für Opfer in der DDR

Als 1992 in Deutschland nach der Wiedervereinigung das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz verabschiedet wurde, bedachte man jedoch nur Betroffene, die Opfer politischer Verfolgung und Verwaltungswillkür im Beitrittsgebiet geworden waren, also in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR. Das hatte einen einfachen Grund: Hoheitsakte anderer Staaten, etwa der Tschechoslowakei oder ihrer Nachfolgestaaten, konnten nicht durch die Bundesrepublik aufgehoben werden, sondern nur Unrechtstaten der DDR, die mit ihnen untergegangen war. Haftopfer in anderen Ostblockstaaten wurden darum nicht strafrechtlich rehabilitiert.

Danach konnten sich diejenigen, denen eine Rehabilitierung verwehrt geblieben war, nur noch an die Häftlingshilfestiftung in Bonn wenden und dort eine Unterstützungsleistung nach dem Häftlingshilfegesetz beantragen, erläutert die neue (und erste) SED-Opferbeauftragte des Bundestags, Evelyn Zupke. „Ein entsprechender Antrag konnte aber letztmalig 2016 gestellt werden.“

Vergessen, als ob es sie nie gegeben hätte

Dadurch entstand eine territoriale Unterscheidung politisch Verfolgter im Ostblock, die es bis dahin gar nicht gegeben hatte. Alexander Wiegand und mit ihm viele andere, die ein ähnliches Schicksal erlitten hatten, fielen sozusagen vom Tellerrand der Geschichte. Sie wurden vergessen, als ob es sie nie gegeben hätte. Heiko Hendriks, Beauftragter für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler in Nordrhein-Westfalen, schätzt die Zahl dieser Menschen in Deutschland auf rund tausend. Er beruft sich dabei auf Erkenntnisse des Instituts für Deutschlandforschung an der Ruhr-Universität Bochum. „Das ist ein größerer Personenkreis, als man zunächst annehmen würde, und für die Betroffenen natürlich ein hoch emotionales Thema“, sagt Hendriks.

Die Betroffenen, das sind Menschen wie Peter Plach, der 1978 mit 28 Jahren bei der Einreise in die Tschechoslowakei verhaftet wurde. Ihm wurde Spionage für die Bundesrepublik unterstellt, vermutlich als Racheakt, weil sein Vater als Spätaussiedler das Land verlassen und später eine Agententätigkeit für den tschechoslowakischen Geheimdienst abgelehnt hatte. Plach wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt und ins berüchtigte Gefängnis Prag-Pankrac geworfen. 1983 kam er durch einen Agentenaustausch frei, traumatisiert für den Rest seines Lebens und ohne Frau und Tochter, da seine Frau während der Haft die Scheidung eingereicht hatte.

Oder der Chemiker Heinrich-Valentin Tögel, verhaftet 1973 in Ostrava, verurteilt zu acht Jahren Haft. 1979 wurde er wegen einer schweren Lungenerkrankung vorzeitig aus der Haft entlassen. Auch ihm wurde Spionage vorgeworfen, auch er saß in Prag-Pankrac. Tögel vermutet, dass ihm die Beziehung zu einer verheirateten Frau zum Verhängnis geworden war, deren einflussreiche Eltern seine Verhaftung betrieben hatten. Nach der Entlassung heirateten sie, und für Tögel begann ein zäher Kampf um Anerkennung und Unterstützung, über den damals sogar die lokale Presse berichtete.

Rechtslücke oder Absicht?

Heiko Hendriks, der seit seinem Amtsantritt 2018 als Aussiedler-Beauftragter auch für SED-Opfer in seinem Bundesland mit zuständig ist, veranstaltet einmal im Jahr einen Runden Tisch, wo sich Opfer austauschen und gemeinsam politische Forderungen formulieren. Dabei lernte er auch Alexander Wiegand kennen und wurde auf das Problem der deutschen Haftopfer in anderen Ostblockstaaten aufmerksam. „Schwer zu sagen“, sagt er, „ob es sich dabei schlicht um eine Rechtslücke handelt, oder ob das damals so gewollt war“.

Mangelnde Anerkennung politischer Häftlinge, vielleicht sogar eine politische Absicht dahinter, glaubt zumindest der Vorsitzende der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, Hugo Diederich, zu erkennen. „Wir als anerkannte politische Häftlinge stehen in der Wahrnehmung in Politik und Öffentlichkeit oft ganz unten“, sagt er nüchtern. Was fehle, sei vor allem eine moralische Anerkennung. „Eigentlich“, so sein Traum, „müsste doch in jeder Kommune, bei jeder größeren Veranstaltung Opfer eingeladen, gelobt und öffentlich anerkannt werden. Das sind doch immerhin die Leute, die den Mund aufgemacht haben, die was riskiert haben in der DDR.“ Im Westen, so seine Vermutung, habe dem oft eine Glorifizierung der Ostpolitik Willy Brandts im Wege gestanden. „Insbesondere die Fluchthelfer störten in diesem Bild doch nur.“

Schwierige Anerkennung gesundheitlicher Folgen

Aber auch die materiellen Folgen belasten viele SED-Opfer bis heute. Lange haben sie dafür gekämpft, dass es überhaupt eine Opferentschädigung gibt, und dann, dass sie auch einmal erhöht wird. Ein besonders schwieriges Thema ist die schleppende, oft gar nicht stattfindende Anerkennung gesundheitlicher und psychischer Folgeschäden der Inhaftierung. In den Bescheiden bekämen sie oft nur einen Standardsatz zu hören: „Es besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Haft.“

Gesundheitliche Schäden nach Jahrzehnten noch nachzuweisen, immer wieder Behördenbriefe zu schreiben, vielleicht sogar gegen Entscheidungen zu klagen, ist für diese Menschen aber schwer, da sie ohnehin schon mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und viele Unterlagen verschwunden sind. Wenn es sich dann auch noch um psychische oder unspezifische Erkrankungen handelt, argumentieren die Behörden oft, dass diese auch andere Ursachen haben könnten.

Die Opferbeauftragte Zupke will darum die Beweislast bei solchen Entscheidungen umkehren lassen. Dann müssten die Versorgungsämter bei einer Ablehnung ihrerseits nachweisen, dass das Leiden gerade nicht durch die Haft entstanden ist. „Die Betroffenen werden älter, und ihre gesundheitliche Situation rückt zunehmend in den Vordergrund. Jahrelange Begutachtungsverfahren, die meist erfolglos enden, sind ihnen nicht länger zuzumuten“, sagte Zupke bei der Übergabe ihres ersten Berichts zur Lage der SED-Opfer im November in Berlin. Außerdem schlägt sie vor, einen bundesweiten Härtefallfonds einzurichten. Bisher gibt es nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen solche Fonds, und sie gelten auch nur für Personen, die dort ihren Wohnsitz haben. Berlin meldete Ende 2021, sein Fonds sei nunmehr ausgeschöpft, und beantragte eine Verlängerung der Hilfe.

Alexander Wiegand hat sich bei seiner Suche nach Unterstützung an viele Stellen gewandt, er schrieb vielen Politikern bis hin zum Bundespräsidenten und reichte eine Petition im Bundestag ein. Alles ohne Erfolg. Steinmeier verlieh ihm 2019 sogar den Bundesverdienstorden für die Fluchthilfe und das ehrenamtliche Engagement, das er nach seiner Entlassung Ende der siebziger Jahre begonnen hatte. „Aber eine Antwort auf mein Anliegen habe ich auch von ihm nicht bekommen“, sagt Wiegand.

Er ist kein Mensch, der darüber verbittern würde – anders als viele andere Betroffene. Aber er lebt mit seiner Krankheit in bescheidenen Verhältnissen und mit ständigen finanziellen Sorgen. „Wenn mir meine Familie und Freunde nicht immer wieder helfen würden, hätte ich schon längst aus meiner Wohnung raus gemusst“, sagt er.

Für Evelyn Zupke ist es eine Frage, die möglichst bald gelöst werden sollte: „Ich wünsche mir auch für die ehemaligen DDR-Bürger oder Bundesbürger, die in den Ostblockstaaten aus politischen Gründen verurteilt und inhaftiert wurden, eine Rehabilitierung und eine angemessene Entschädigung.“

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