US-Gericht weist Smartwings Schadensersatzklage gegen Boeing zurück

Ein amerikanisches Gericht hat am Donnerstag die Klage der tschechischen Airline-Gruppe Smartwings und der polnischen Fluggesellschaft LOT gegen den amerikanischen Flugzeughersteller Boeing abgewiesen, berichtet das Nachrichtenportal idnes.cz.

Smartwings und die Polnische LOT forderten Entschädigung aufgrund des Startverbots von Boeing 737 MAX-Maschinen. Der Betrieb dieser Flugzeuge wurde im Frühjahr 2019 nach zwei tragischen Abstürzen von 737 MAX Flugzeugen weltweit gestoppt. Im März 2020 gab die Smartwings Group an, dass ihr durch das Startverbot der Maschinen ein Schaden von rund zwei Milliarden Kronen entstanden sei.

Sowohl die tschechische als auch die polnische Fluggesellschaft verklagten Boeing getrennt. Sie machten geltend, dass sie wie andere Fluggesellschaften Anspruch auf Entschädigung durch das amerikanische Unternehmen hätten. Diese Klagen sind noch anhängig.

Der Smartwings-Konzern hat Anfang August 2020 bei einem Gericht im US-Bundesstaat Illinois, wo der Flugzeugbauer seinen Sitz hat, Klage gegen Boeing eingereicht. „Nach langen Verhandlungen, die anderthalb Jahre gedauert haben und erfolglos blieben, haben wir eine Klage gegen den Flugzeughersteller Boeing eingereicht“, sagte Smartwings-Sprecherin Vladimíra Dufková damals gegenüber Lidové noviny (LN).

Wie viel Entschädigung Smartwings forderte, ist nicht bekannt. Im März 2020 erklärte die Sprecherin der Gruppe, dass der durch das Startverbot des Flugzeugs Boeing 737 MAX verursachte Schaden zwei Milliarden Kronen überstieg. Smartwings verfügte damals über sieben dieser Flugzeuge, weitere 15 sollten bis Januar 2020 an den Konzern ausgeliefert werden.

Im Oktober 2018 in Indonesien und im März 2019 in Äthiopien stürzten zwei der Flugzeuge aufgrund eines Softwareproblems ab und forderten insgesamt 346 Menschenleben.

Kurz nach dem zweiten Unfall wurde der Betrieb von Boeing 737 MAX-Flugzeugen weltweit eingestellt. Boeing hatte im Mai 2019 eingeräumt, seit etwa einem Jahr von dem Software-Problem gewusst zu haben, Fluggesellschaften oder Aufsichtsbehörden jedoch nicht darüber informiert zu haben.

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