Zwei Jahre nach Unfall an Jeschken-Seilbahn: Anklage gegen Tschechische Bahn erhoben

Zwei Jahre nach dem tragischen Unfall an der Seilbahn aus Reichenberg (Liberec) auf den Jeschken (Ještěd) wurde nun Anklage gegen vier Mitarbeiter der Seilbahn und die Tschechische Bahn (České dráhy) erhoben. Bei dem Unfall am 31. Oktober 2021 kam der Seilbahnführer ums Leben.

Bei dem tragischen Unfall war das Zugseil der Gondel, die vom Gipfel in Richtung Reichenberg (Liberec) fuhr, gerissen. Nahe der Bergstation stürzte diese etwa 30 Meter in die Tiefe, die automatische Tragseilbremse wurde nicht ausgelöst. Der Seilbahnführer, der sich als einziger in der Gondel befand, kam bei dem Unfall ums Leben.

Die 14 Passagiere der anderen Gondel, die in Richtung Gipfel verkehrte, wurden von einer funktionierenden Handbremse am Tragseil gerettet, welche der Schaffner auf Grund der langsamen Rückwärtsfahrt betätigen konnte. Die Betroffenen wurden anschließend über eine Drehleiter der Feuerwehr evakuiert.

Tschechische Bahn hält Strafverfahren für unangemessen

Die Kriminalpolizei schloss nun ihre Ermittlungen ab und leitete ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Begehung einer gemeingefährdenden Straftat ein. Vier Personen, die für die Sicherheit der Kabinen verantwortlich sind, werden angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, wissentlich gegen die Vorschriften zu technischen Kontrollen verstoßen zu haben. Den Seilbahnführer treffe keine Schuld, da es nicht möglich gewesen sei, in dieser Situation die manuelle Bremse zu ziehen. In der verunglückten Kabine hätte die automatische Bremse am Tragseil ausgelöst werden müssen, diese versagte allerdings.

Die Tschechische Bahn (ČD), welche die Seilbahn betreibt, widerspricht den Vorwürfen der Polizei. „Die Tschechische Bahn und alle ihre Mitarbeiter haben während der gesamten Untersuchung eng mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet, um die Unfallursachen zu klären“, erklärte ČD-Sprecher Petr Šťáhlavsk. Die Seilbahn habe über alle notwendigen Genehmigungen und Kontrollen verfügt, die für den Betrieb notwendig gewesen seien. Das Strafverfahren sei nicht angemessen.

Article by Tobias Eisch

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