Abgeordnetenkammer hebt Monopol der VZP-Versicherung für die Krankenversicherung von Auf

Die tschechische Abgeordnetenkammer hat Anfang dieser Woche beschlossen, das Monopol der Versicherungsgesellschaft VZP (VZP Pojišt’ovna) auf Krankenversicherung für Ausländer mit langfristigem Aufenthalt in der Tschechischen Republik abzuschaffen. Ein Änderungsantrag des Senats hat die Grenze für den Krankenversicherungsschutz von Ausländern mit langfristigem Aufenthalt auf 400.000 Euro (9,6 Mio. CZK) angehoben. Das Oberhaus hatte lediglich eine Verdoppelung auf mindestens 120.000 Euro (rund 2,9 Mio. CZK) empfohlen. Die vorgeschlagene Änderung befindet sich derzeit in der Prüfung durch die Senatoren.

In der vorherigen Legislaturperiode wurde durch das Unterhaus die Einführung eines fünfjährigen Monopols der VZP-Versicherung für gewerbliche Versicherungen von Ausländern mit langfristigem Wohnsitz in der Tschechischen Republik beschlossen.

Die Befürworter des aktuellen Status quo betonten, dass es notwendig sei, das Problem anzugehen, dass Ausländer, die zur Arbeit in die Tschechische Republik kommen, auch medizinisch von Ärzten versorgt werden müssen. Allerdings haben die Senatoren darauf hingewiesen, dass das derzeitige Monopol gegen europäisches Recht verstößt.

Der neue Vorschlag sieht vor, dass ein Register für Krankenversicherungen von Ausländern eingerichtet wird, welches vom tschechischen Versicherungsamt verwaltet werden soll. Dieses Register würde ausgewählte Daten über kommerzielle Krankenversicherungen für Ausländer enthalten und für Gesundheitseinrichtungen sowie gegebenenfalls die Polizei zugänglich sein, berichtet das Nachrichtenportal Seznam Zprávy.

Die vorgeschlagene Änderung ermöglicht es Ausländern, ihren Vertrag mit der VZP-Versicherungsgesellschaft innerhalb von drei Monaten zu kündigen und sich bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl zu versichern. Gemäß der Novelle wären Versicherer verpflichtet, die Reisekrankenversicherung für Versicherte, die dies wünschen, zu erneuern. Dies soll sicherstellen, dass ein kranker Ausländer auf tschechischem Staatsgebiet nicht unversichert bleibt.

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